Ja. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen irrtümlich zu viel Lohn ausgerichtet hat. Dann kann Ihr Chef seine Forderung mit zukünftigen Lohn­zahlungen verrechnen – also die zu viel bezahlten Be­träge von Ihrem künftigen Lohn abziehen.

Er muss Ihnen aber mindestens so viel Lohn pro Monat über­weisen, dass Ihr betreibungsrechtliches Existenzminimum nicht unterschritten wird.