Nein. Alle Erben haben den gleichen Anspruch auf alle Gegenstände des Nachlasses. Etwas anderes gilt nur, wenn per Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbgegenstände einem der ­Erben zugewiesen werden. Da dies bei Ihnen nicht der Fall ist, müssen Sie sich mit Ihren Geschwistern einigen, wer welche Gegenstände ­erhalten soll. Tipp: Oft hilft das Auslosen.