Ja. Das Urheberrecht schützt «geistige Schöp­fungen der Literatur und Kunst». Aber nur die Form, nicht den Inhalt eines ­Werks. Rezepte sind deshalb nicht schützbar. Hand­lungs­anweisungen fallen ­zudem nicht unter den Begriff der Kunst. Vorsicht ist allerdings bei der Wiedergabe von Bildern von Gerichten oder auch bei Kochvideos in Internetblogs geboten. Kreative Fotos und Videos sind urheberrechtlich geschützt. Man darf sie nicht ohne das Einverständnis des Urhebers verwenden.