Nein. Laut Gesetz befindet sich der Wohnsitz ­einer Person dort, wo sie sich mit der Absicht zum dauernden Verbleiben aufhält. Ein nur vorübergehender Aufenthalt in ­einem Pflegeheim beispielsweise begründet deshalb noch keinen neuen Wohnsitz. Bei Ihnen liegt der Fall aber anders, da Sie Ihren Lebensabend im ­Altersheim der Nachbargemeinde verbringen wollen. Dort werden Sie neu Ihren Lebensmittelpunkt haben. Deshalb müssen Sie sich in dieser ­Gemeinde anmelden und dort auch Steuern zahlen.