Ja. Laut Gesetz haben Angestellte jederzeit einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses gibt Auskunft über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und äus­sert sich zu den Leistungen und zum Verhalten des Angestellten. Sinn und Zweck des Arbeitszeugnisses ist es, dem Arbeit­nehmer das wirtschaftliche Fortkommen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erleichtern.

Weigert sich Ihr Arbeitgeber, ein Zeugnis auszustellen, können Sie Ihren Anspruch bei der Schlichtungsbehörde am Arbeitsort oder am Geschäftssitz Ihres Arbeitgebers ein­klagen. Das Verfahren ist kostenlos.