Ja. Angestellte dürfen sowohl während der Schwangerschaft als auch während des Mutterschaftsurlaubs oder eines unbezahlten Urlaubs kündigen.

Gut zu wissen: Kündigen Sie und endet das Arbeitsverhältnis noch vor Ablauf des Mutterschaftsurlaubs, haben Sie die Mutterschafts­entschädigung trotzdem 14 Wochen lang zugut.