Nein. Sie haben nur mit dem Mieter einen Vertrag, hingegen nicht mit der Untermieterin. Deshalb müssten Sie dem Mieter kündigen, wenn Sie etwas gegen die Nachtruhestörungen der Untermie­terin unternehmen wollen. Zuerst sollten Sie Ihren Mieter aber verwarnen. Am besten verlangen Sie von ihm, dass er die Untermieterin schriftlich auffordert, die Nachtruhe im Haus nicht mehr zu stören und ihr wenn nötig zu kündigen. Mieter müssen für fehl­bares Verhalten von Untermietern geradestehen. Und: Mit dem Ende des Hauptmietvertrages endet auch der Untermietvertrag.