Grundsätzlich ja. Da es sich um Privatgrund handelt, können Sie entscheiden, ob Sie ein unberechtigt parkiertes Auto abschleppen lassen oder nicht.



Allerdings ist Vorsicht geboten, denn Sie werden so zum Vertragspartner des Abschleppdienstes. Das heisst: Sie müssen die Rechnung bezahlen. Zwar können Sie diese Ausgaben vom Falschparkierer zurückverlangen. Zahlt er aber nicht freiwillig, müssen Sie den Betrag auf dem Gerichtsweg einfordern.



Aussicht auf Erfolg hat Ihre Klage aber nur, sofern Ihnen durch das falsch parkierte Auto ein wesentlicher Nachteil entstanden ist, Sie also beispielsweise Ihren Parkplatz nicht benutzen konnten oder Ihre Ausfahrt durch das Auto blockiert war.



Sie sollten deshalb in jedem Fall zuerst versuchen, den Autohalter aus?ndig zu machen, soweit das ohne grossen Aufwand möglich ist. Wissen Sie, wo er sich aufhält, gehen Sie vorbei oder rufen Sie an. Oder versuchen Sie anhand des Kennzeichens seine Telefonnummer herauszu?nden. Bitten Sie ihn, das Auto sofort wegzufahren.



Wenn Sie Falschparkierer generell abschrecken möchten, können Sie beim zuständigen Amt oder Richter ein amtliches Parkverbot erwirken, das Parkieren auf Ihrem Grundstück für alle Unberechtigten unter Androhung von Busse verbietet. Den Inhalt des Verbots müssen Sie dann beim Parkplatz auf einer Hinweistafel bekannt geben. Dann können Sie jeden Autofahrer verzeigen, der sich nicht ans Verbot hält. Ein solches Parkverbot ist aber nicht gratis. Es fallen Gebühren und Kosten für die Tafel an.



(ch)