Ja, Sie dürfen die Erbschaft ausschlagen. Sie riskieren dann aber, dass Ihnen die Sozialhilfe gekürzt oder gestrichen wird. Der Grund: Wenn Sie das Erbe ausschlagen und auf Geld verzichten, das Sie für ­Ihren Lebensunterhalt aufwenden könnten, verstossen Sie ­gegen die Pflicht zur Minderung Ihrer Unterstützungsbedürftigkeit.