Ja. Ein Garagist darf Barzahlung verlangen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Zahlt ein Kunde nicht, hat die Garage ein Retentionsrecht am Wagen. Das bedeutet: Sie kann ihn zurückbehalten, bis die Rechnung bezahlt wird. Dieses Recht hat sie auch, wenn ein Kunde mit der Höhe der Rechnung nicht einverstanden ist. Einigen Sie sich nicht über den Preis, haben Sie also keine andere Wahl, als zu bezahlen, wenn Sie das Auto benötigen. Nachher können Sie dann den aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigten Kostenanteil auf dem Gerichtsweg zurückfordern.