Ja. Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner an seinem Wohn- oder Arbeitsort zugestellt. Wird er dort nicht angetroffen, kann die Urkunde einer ­anderen in seinem Haus­halt lebenden erwachsenen ­Person oder ­einem Angestellten zu­gestellt werden. Ist diese Person minderjährig und urteils­fähig, ist eine Zustellung auch gültig. Dies ist bei ­Ihrem ­Bruder der Fall.