Nein. Der Vermieter hat kein Recht, die von Ihnen gemietete Wohnung ohne Ihr Einverständnis zu betreten. Sie allein haben das Recht, sie zu nutzen – und zwar ungestört. 

Sie müssen dem Vermieter aber gestatten, die Wohnung zu besichtigen, falls dies für deren Unterhalt, Verkauf oder Wiedervermietung notwendig ist. Zum Unterhalt zählen unter anderem Reparaturen und Renovationen. Auch periodische Kontrollen des Vermieters (rund einmal pro Jahr), bei denen er nachschaut, ob alles funktioniert und ob an der Wohnung etwas gemacht werden muss, müssen Sie sich gefallen lassen.

Ausser in Notfällen – etwa bei einem Brand oder Rohrbruch – muss der Vermieter die Besichtigungen rechtzeitig anmelden. Er muss nicht persönlich vorbeikommen. Er kann zum Beispiel auch den Hauswart, den Verwalter oder Handwerker vorbeischicken.

Teilen Sie Ihrem Ver­mieter mit, dass er ohne vorherige Ankündigung und ohne Ihr Einverständnis keine «Kontrollgänge» mehr machen dürfe. Tut er es dennoch, können Sie das Schloss auswechseln. Ziehen Sie aus, müssen Sie dann das alte Schloss wieder montieren.

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