Nein. Sie müssen sich zwar um neue Stellen bewerben, weil sonst die vor­übergehende Einstellung von Taggeldern droht. Ihr Berater darf aber Ihr Dossier nicht eigenmächtig an potenzielle Arbeit­geber weitergeben. Der Berater hätte vorher Ihr schrift­liches Einverständnis einholen müssen.

Falls Sie vom RAV ein Stellenangebot erhalten und Sie sich bei einem ­bestimmten Arbeitgeber melden sollen, darf ihm das RAV Ihren Vornamen, Namen und Wohnort mitteilen – mehr nicht.