Nein. Laut Gesetz muss die Kaution auf einem Konto hinterlegt werden, das auf den Namen des Mieters lautet. Wurde die Sicherheit korrekt hinterlegt, gehört das Geld auf dem Mietzinsdepot dem Mieter. Eine Verrechnung ist daher nicht möglich. Zahlt der Mieter den Mietzins nicht, können Sie ihn betreiben oder eine Klage einleiten. Das Mietzinsdepot dient Ihnen dann als Sicherheit, falls am Ende des Mietverhältnisses nicht alle Mietzinse und Nebenkosten bezahlt sind – oder für allfällige vom Mieter ver­ursachte Schäden.