Nein. Im Rahmen einer Referenzauskunft muss sich der Arbeitgeber an das halten, was im Arbeitszeugnis steht. 

Da es in ­einem Arbeitszeugnis einzig um die f­ach­liche Eignung eines Be­werbers geht, müssen sich diese Informa­tionen auf Leistung und Verhalten im Betrieb beschränken. Die Höhe des Lohns hingegen wird im Arbeitszeugnis ­absolut nie erwähnt. Denn die Arbeitsentschädigung sagt nichts aus über die fachliche Eignung ­eines Bewerbers. Deshalb darf der Lohn auch bei einer Referenzauskunft kein ­Thema sein.

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