Was gilt, wenn eine Pauschalreise nicht stattfindet, weil Behörden ein Gebiet abgeriegelt haben?

Reisebüros sind dann verpflichtet, Alternativen anzubieten. Laut Vito Roberto, Professor an der Uni St. Gallen, müssen Kunden geringfügig ge­änderte Reisen akzeptieren. Nicht annehmen müssen sie eine gänzlich ­an­dere Reisedestination. In einem solchen Fall könnten sie das Geld zurückfordern.

Einzelne Länder wie ­Israel setzen die ­Passagiere, die aus der Schweiz anreisen, 14 Tage in Quarantäne. Hat man Anspruch auf Rückerstattung, wenn man den Flug storniert?

Ja, denn bei Kurzaufenthalten wird die Reise durch eine Quarantäne unmöglich. Auch bei einem geplanten Ferienaufenthalt von ein paar Wochen wäre eine Quarantäne von 14 Tagen unzumutbar.

Hat man Anspruch auf Rückzahlung der Reisekosten, wenn man aus Angst vor einer Ansteckung oder Quarantäne eine Pauschalreise absagt? 

Nein. Wer eine durchführbare Reise absagt, hat keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt und Rückgabe des Geldes. Anders ist es nur, wenn der Vertrag ausdrücklich ein Recht auf Rückerstattung einräumt. 

Was gilt bei ­einzelnen Bahn- und Flugtickets?

Wird eine Reise unmöglich, etwa weil die Grenze gesperrt ist, hat man Anspruch auf Rückzahlung des Preises. Die SBB zeigen sich nach ei­genen Angaben kulant. Bei der Swiss heisst es, die Passagiere können weltweit alle Flüge bis Ende April kostenlos verschieben. Die Umbuchung muss bis Ende März erfolgen. Ist der ursprüngliche Tarif nicht mehr verfügbar, muss man die Differenz bezahlen.

Wer trägt die Kosten, wenn man in den Ferien im Hotel in Quarantäne kommen sollte?

Vito Roberto sagt: «Reisende müssen dann die Hotelkosten selber zahlen.» Denn sie ­beanspruchen in solchen Fällen die Hotelleistung. Angestellte müssten sich die zusätzlichen ­Ferientage anrechnen lassen.

Was passiert, wenn der Bund Reisewarnungen für ein Land oder eine Region ausspricht?

In solchen Fällen nützt eine Reise-Annullationsversicherung. Sie erstattet in der ­Regel die Kosten des Vertragsrücktritts. Das Bundesamt für Gesundheit warnt wegen des Corona-Virus zurzeit nur vor Reisen in die chinesische Provinz ­Hubei. 

Der Bundesrat und die Kantone verboten Veranstal­tungen. Müssen die ­Veranstalter die Ticket­kosten zurückzahlen?

Ja. «Die Kunden haben Anspruch auf Rückerstattung des Preises», sagt Vito Roberto. Anspruch auf weiteren Schadenersatz habe man aber nicht. Vom Genfer Autosalon etwa könne man keinen Schadenersatz für bereits bezahlte Hotelkosten einfordern.

Muss man die Verschiebung eines Konzerts ­akzeptieren?

Nur wenn das im Klein­gedruckten so steht. Sonst müssen die Kunden eine Verschiebung nicht akzeptieren. Eine Veranstaltung bucht man normalerweise auf einen ­fixen Tag. Ein Verschiebedatum ist ein Angebot. Man ­kann es freiwillig annehmen, muss dies aber nicht tun.

Was zahlt eine Annullationsversi­cherung?

Reiseversicherungen übernehmen in der Regel bei Epidemien im Reiseland die Kosten, die den Kunden durch Stornierungen von gebuchten Reisen entstehen. Allerdings nur, wenn eine amtliche Reisewarnung vorliegt oder eine Quarantäne droht. 

Kann man heute noch eine Versicherung für die bereits gebuchten nächsten Ferien ­abschliessen? 

Ja. Reisen, die nicht in ein Gebiet mit einer öffentlichen Warnung führen, kann man noch versichern. Man sollte aber unbedingt vorher die Versicherungsleistungen genau studieren. Sie sind sehr unterschiedlich. Tipp: Buchen Sie nur Reisen, die kostenlos stornierbar sind. So können Sie die Pläne bei Bedarf ändern, und so brauchen Sie keine Versicherung.