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Mit dem revidierten Urheberrechtsgesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, ändert sich für die Konsumenten nicht viel. Das Herunterladen von Musik- und Filmdateien aus Online-Tauschbörsen bleibt erlaubt. Eine wesentliche Neuerung betrifft aber Software, die dazu dient, digitale Kopiersperren auf CDs und DVDs auszuhebeln: Das Anbieten solcher «Knacktools» wird in der Schweiz verboten. Die Benützung hingegen ist weiterhin gestattet.
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