Nein. Ein Garantieschein ist nicht erforderlich, um Garantieansprüche geltend machen zu können. Denn der Anspruch auf zwei Jahre Garantie ergibt sich aus dem Gesetz.

Sie müssen lediglich beweisen können, dass Sie die Kaffeemaschine im betreffenden Geschäft kauften und wann der Kauf ­erfolgte. Der Kaufbeleg genügt.