Edith Wegmann aus Rheinfelden AG (Name geändert) erhielt am 6. Mai einen Brief von Bonuscard. Inhalt:

  • Der Zins beginne neu am Verbuchungs- und nicht mehr am Rechnungsdatum zu laufen.
  • Der Bargeldbezug im In- und im Ausland koste 3,75 Prozent statt 2,9 Prozent. Im Inland neu mindestens 10 statt 5 Franken, im Ausland weiterhin mindestens 10 Franken.
  • Für Transaktionen im Ausland in Schweizer Franken werde neu eine Gebühr von 2 Prozent erhoben.
  • Und eine Papierrechnung koste 2 Franken.

Alle diese Gebührenerhöhungen würden am 11. Mai in Kraft treten, also nur fünf Tage später. Bonuscard schreibt dem K-Tipp: «Die Kunden wurden rechtzeitig und zeitnah informiert, damit die Zeitpunkte der Information und des Inkraft­tretens im optimalen Verhältnis stehen.» Aber: Laut dem Kleingedruckten gelten die Änderungen «als genehmigt, falls die Karte nicht vor Inkrafttreten zurückgegeben wird». Die Rückgabe vor dem 11. Mai war kaum möglich. Die Klausel im Kleingedruckten der Bonuscard ist derart ungewöhnlich, dass sie ungültig ist.

Tipp: Wer mit den Vertragsänderungen nicht ein­verstanden ist, kann das dem Kreditkarten­unternehmen auch noch nachträglich mitteilen. Schreiben Sie, dass Sie am alten Vertrag festhalten und deshalb die bisherigen Gebühren weiterhin gelten. Sie riskieren höchstens, dass Ihnen die Kreditkarte gekündigt wird.