Nein. Sie können ein gerichtliches Ausweisungsverfahren in die Wege leiten, wenn der Mieter die Wohnung nicht rechtzeitig zurückgibt. Das Gericht wird Ihrem Mieter dann befehlen, die Wohnung unverzüglich zu räumen und zurückzugeben. Weigert sich der Mieter weiterhin, kann er notfalls mit Hilfe der Polizei gezwungen werden, die Wohnung zu verlassen.