Anfang 2013 behan­delte der Zahnarzt Erwin Gerber (Name geändert) aus der Nordwestschweiz einen Patienten. «Der Eingriff verlief optimal», sagt Gerber. Der Patient aber war nicht zufrieden und weigerte sich, die Rechnung von Fr.  2182.20 zu zahlen. Nach zwei Mahnungen ­leitete Gerber gegen ihn die Betreibung ein. Der ­Patient erhob dagegen Rechtsvorschlag. Damit stoppte er die Betreibung. Gerber verfolgte die Sache nicht weiter. Er hatte keine Zeit...