Die Polizei beschlagnahmte beim Grenzübertritt eines Mannes unter anderem 175 Hanfsetzlinge. Er wurde wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Das Bundesgericht entschied jedoch: Die Hanfsetzlinge können nicht als Beweise verwertet werden, weil die Polizei keine schriftliche ­Bestätigung über die Beschlagnahmung ausstellte. Ohne eine solche Bestätigung sei die Beschlagnahmung nicht rechtens.

Bundesgericht, Urteil 7B_455/2023 vom 3. Oktober 2024