Inhalt
Die Polizei beschlagnahmte beim Grenzübertritt eines Mannes unter anderem 175 Hanfsetzlinge. Er wurde wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Das Bundesgericht entschied jedoch: Die Hanfsetzlinge können nicht als Beweise verwertet werden, weil die Polizei keine schriftliche Bestätigung über die Beschlagnahmung ausstellte. Ohne eine solche Bestätigung sei die Beschlagnahmung nicht rechtens.
Bundesgericht, Urteil 7B_455/2023 vom 3. Oktober 2024
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden