Nein. Laut Gesetz müssen nur Ehepartner-, Waisen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruf­lichen Vorsorge an die Teuerung angepasst werden. Bei Altersrenten ist das hingegen nicht vorgeschrieben. Die Pensionskassen entscheiden jährlich selbst darüber, ob und um wie viel sie die Altersrenten erhöhen. Der Stiftungsrat muss den Entscheid über den Teuerungsausgleich im Jahresbericht erläutern.