Nein. Wer sich vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters im ­Rahmen der beruflichen Vorsorge freiwillig und zu 100 Prozent vorzeitig pensionieren lässt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach der vorzeitigen Pensionierung müssten Sie während mindestens zwölf Monaten arbeiten, bevor Sie Arbeitslosengeld zugut hätten.