Passagiere können ab dem ­neuen Jahr eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises verlangen, wenn der Zug mehr als 1 Stunde zu spät ankommt. Das hat der Bundesrat beschlossen. Ab mehr als 2 Stunden ­Verspätung erhalten Reisende 50 Prozent zurück. Die Entschädigung muss mindestens 5 Franken betragen, damit das Transportunternehmen sie auszahlen muss. Auch ­Inhaber eines ÖV-Abos werden laut Alliance Swiss­pass entschädigt. Der ­Betrag richte sich nach dem ­Tageswert des Abos. Während ­eines Abojahres würden höchstens 10 Prozent des Abopreises entschädigt.

Die Entschädigung muss innert 30 Tagen nach Einreichen des Antrags geleistet werden. Die Auszahlung kann mit Reisegutscheinen erfolgen, falls der Betroffene sie nicht ausdrücklich in bar verlangt. Der Anspruch besteht auch, wenn die Verspätung durch höhere Gewalt verursacht wurde, etwa durch einen Erd­rutsch.