«Mein Vater ist vor zwei Wochen gestorben. Müssen wir Kinder sein Vermögen sofort ­untereinander aufteilen?», fragt mich eine ­Leserin am Telefon der K-Tipp-Rechtsberatung. «Nein, sicher nicht. Das Gesetz schreibt nicht vor, wie schnell eine Erbschaft geteilt werden muss. Die Erben können den Zeitpunkt selber bestimmen», antworte ich.

«Mein Bruder will seinen Anteil aber so schnell wie möglich. Er braucht das Geld dringend.» – «Wofür denn?» – «Er und seine Frau geben mehr Geld aus, als sie verdienen. Mein Bruder hat sich daher viel Geld bei Freunden und Bekannten ausgeliehen. Fast 200 000 Franken. Mit seinem Anteil an der Erbschaft könnte er alle Schulden zurückzahlen», erzählt die Leserin.

Ich antworte darauf: «Ich verstehe, dass Ihr ­Bruder das Geld so schnell wie möglich haben möchte. Mit dem Zurückzahlen der Schulden hat er aber noch nicht gelernt, mit Geld um­zugehen. Wäre es nicht besser, er würde sich beraten lassen? Zum Beispiel von einer Schulden- oder Budgetberatungsstelle? So könnte er seine Ausgaben in den Griff bekommen, und er würde keine neuen Schulden anhäufen.» 

Die Frau erwidert: «Mein Bruder sollte auch ohne Beratung wissen, dass man keine ­Schulden macht.» – «Wie kommen Sie darauf?» – «Er arbeitet auf dem Betreibungsamt. Als Pfändungsbeamter.»