Angestellte sind obligatorisch gegen Betriebsunfälle versichert. Ab acht Stunden Arbeitszeit pro Woche gilt das auch für Unfälle in der Freizeit. Die 19-jährige Tochter von Susan Junker (Name geändert) aus Breitenbach SO absolvierte in einem Altersheim ein Praktikum. Dabei zog sie sich beim Anheben eines Geschirrkorbs am Handgelenk ­einen Bänderriss zu. 

Susan Junker meldete den Vorfall der Unfallversicherung des Arbeit­gebers, den Elips Ve...