Wer seinen Job aufgibt und noch keine neue Stelle gefunden hat, muss sein Pensionskassen-Gut­haben auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Das gilt für Frauen unter 59 und Männer unter 60 Jahren. Üblich sind zurzeit Zins­sätze zwischen 0,15 und 0,2 Prozent. Das Altersguthaben wächst also praktisch nicht mehr. Der Mindestzins von aktuell 1 Prozent, den Pensionskassen den Versicherten auf ihrem ­Altersguthaben zahlen müssen, gilt für Frei...