Ein Aargauer Verkaufsleiter war über seinen Arbeitgeber bei der Mutuel krankentaggeldversichert. Er erkrankte im Mai 2017 und erhielt Krankentaggelder. Der Arbeitgeber kündigte ihm per Anfang 2018, worauf der Mann in die Einzeltaggeldversicherung übertrat. Später forderte er die dafür geleisteten Prämien in der Höhe von rund 35 000 Franken zurück: Das Kleingedruckte der Kollektivversicherung, wonach der Anspruch auf Taggeld entfällt, sobald das Arbeitsverhältnis endet, sei ungültig. Es sei stossend, dass der Arbeitnehmer danach die Weiterversicherung allein finanzieren müsse. Alle Instanzen wiesen seine Klage ab – eine solche Regelung sei zulässig.

Bundesgericht, Urteil 4A_502/2020 vom 15.2.2021