Gabor Piskoty aus Dü­bendorf ZH wollte mit einer Bekannten am 3. Januar um 20 Uhr vom Zürcher Carpark beim Hauptbahnhof zum EuroAirport Basel fahren. Beim Ticketkauf hatte Piskoty für knapp drei Franken pro Person eine «Anschlussversicherung» von Axa abgeschlossen. Sie deckt zusätzliche Reisekosten bis 1000 Fran­ken pro Person, wenn man zu spät am Flughafen ankommt.

Beim Warten auf den Bus erhielt Piskoty ein E-Mail, seine Verbindung werde wegen technischer Probleme gestrichen. Als Alternative bot man ihm eine Fahrt eineinhalb Stunden später an. Das war aber zu spät für den von ihm gebuchten Flug nach Budapest. Mit dem Zug hätte es auch nicht mehr gereicht. Deshalb fuhr Piskotys Ehefrau ihren Mann mit dem Privat­auto zum Flughafen. 

Ein Fall für die Versi­cherung. Doch die Axa wollte die Kosten für die Fahrt der Ehefrau nach Basel und zurück nicht übernehmen. Bei 70 Rappen für die rund 180 Kilometer waren das 126 Franken. Begründung der Axa: «Die Versicherung greift nur bei einer Verspätung des Flixbus. Ein Ausfall ist nicht versichert.» So steht es auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Für Gabor Piskoty ist diese Unterscheidung «absurd».

Experte: Axa-Nein ist nicht rechtens

Stephan Fuhrer, ehemaliger Professor für Privat­versicherungsrecht, hält die Ablehnung der Axa nicht für rechtens: Pis­koty habe nicht mit einer solchen Beschränkung der Deckung rechnen müssen. Bei einer Anschlussversicherung dürften Versich­erte davon ausgehen, dass sowohl eine Verspätung wie ein Ausfall des Busses gedeckt seien. Axa wollte nicht Stellung nehmen. 

Die meisten Jahres-­Reiseversicherungen regeln im Unterschied zur Axa-Anschlussversicherung im Kleingedruckten, dass die Kunden sowohl bei Verspätungen wie beim Ausfall von öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zum Flughafen versichert sind.