Rosemarie Wagner-Tocariu aus Adligenswil LU kaufte im April bei Tchibo für ihre Naturheilpraxis einen Drehturm – ­einen Schrank mit übereinanderliegenden drehbaren Elementen. Kostenpunkt: 99 Franken.

Wenige Tage später traf das bestellte und bezahlte Paket ein. Kurz bevor Wagner das neue Möbelstück installieren konnte, teilte ihr die Immobilienverwaltung mit, dass sie wegen «Eigenbedarf» ausziehen müsse.

Die neue Bleibe ist deutlich kleiner, deshalb hätte der Schrank keinen Platz gehabt. Ohne sich grosse Hoffnungen zu machen, fragte Wagner einen Monat nach dem Kauf deshalb bei Tchibo nach, ob sie den Schrank zurückgeben könne.

Tchibo wäre nicht verpflichtet gewesen, das Möbel zurückzunehmen. Trotzdem machte das Unternehmen eine Ausnahme: Wagner dürfe den Schrank zurückgeben – der volle Geldbetrag werde zurückerstattet. Und der zweite Aufsteller für Wagner: Tchibo organisierte sogar einen Gratis-Abholdienst.