Nationalräte für verbesserten Artikel in der Verfassung

Die Grundversorgung der Bevölkerung soll in der Bundesverfassung besser geregelt werden. Das hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats mit 11 zu 6 Stimmen entschieden. 6 Kommissionsmitglieder enthielten sich der Stimme. Die Grundversorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs müsse in allen Landes­gegenden und für die gesamte Bevölkerung dauerhaft verfügbar und erschwinglich sein, so die Meinung der Mehrheit. 
Damit ging die Kommission deutlich weiter als der Ständerat, der im September die Initiative «Pro Service public» des K-Tipp abgelehnt hatte und in der Verfassung nur gerade einen banalen Satz verankern wollte: «Bund und Kantone ­setzen sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung ein.»