Zu früh gefreut!

«Besserer Schutz für Konsumenten» titelten kürzlich viele Medien. Auch die Stiftung für Konsumentenschutz frohlockte: «Widerruf: Bundesrat stärkt den Konsumentenschutz, auch im Onlinehandel». Neu könne man per ­Internet oder Telefon bestellte Waren innert 14 Tagen retournieren. Diese Praxis gilt in EU-Ländern seit Jahren. Der Haken in der Schweiz: Das Widerrufsrecht bzw. die Gesetzesänderung muss noch vom Parlament gutgeheissen werden. Die Lobby der Internethändler will sich gegen die neue Regelung wehren.