Die Krankenkassen stellen ihren Kunden einen Versicherungsausweis im Kreditkartenformat aus. Theoretisch lassen sich dort Notfalldaten speichern – zum Beispiel die Blutgruppe, allfällige Allergien oder der Hinweis auf eine Patientenverfügung. Doch in der Praxis wird davon kein Gebrauch gemacht. So konnte ein K-Tipp-Leser auf seiner Karte nicht vermerken lassen, dass er eine Patientenverfügung verfasst hat. Zuständig für das Abspeichern der Daten wären die Ärzte und Spitäler. Laut dem Ärzteverband FMH verfügen knapp 3000 Ärzte über ein Gerät, mit dem man die Daten auf die Karte laden könnte. Laut FMH wird es von den Ärzten jedoch nicht genutzt. Auch die Spitäler ­haben laut dem Spitalverband H+ diese Möglichkeit nicht umgesetzt.