Wer Teilzeit arbeitete, hatte bisher schlechtere Chancen auf eine Rente als Vollbeschäftigte. Die Invalidenversicherung (IV) verwendete nämlich unterschiedliche Berechnungsmethoden für Vollzeit- und Teilzeitangestellte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied vor zwei Jahren: Das ist gegenüber Frauen diskriminierend. Denn Frauen arbeiten häufiger Teilzeit als Männer und wurden daher durch die IV benachteiligt.

Der Bundesrat änderte in der Folge die IV-­Verordnung: Seit Anfang Jahr wird eine Tätigkeit im Haushalt für die Berechnung des Invaliditätsgrades stärker berücksichtigt. Bei bestehenden Renten prüft die IV-Stelle von sich aus, ob eine Erhöhung erfolgt. Teilzeitler, die bisher wegen der alten Berechnungsmethode keine Rente erhielten, können bei der IV ein neues Gesuch einreichen.