Schweizer Detailhändler sollten Gemüse, das nicht unter freiem Himmel gewachsen ist, deklarieren: mit «Gewächshaus», wenn es im Boden gewachsen ist – oder mit «hors-sol». So sieht es eine Vereinbarung mit dem Konsumentenforum vor. «Hors-sol» bedeutet, dass das Gemüse beim Anbau in Steinwolle oder Kokos­fasern steckt und über Schläuche mit einer Nährmittellösung versorgt wird.

Trotz der Deklarations...