Eine Frau aus Prag hatte eine Pauschalreise nach Island gebucht. Der Flug mit der dänischen Primera Air hatte mehr als vier Stunden Verspätung. Die Frau forderte von der Airline beim Bezirksgericht in Prag 400 Euro – gestützt auf eine auch in der Schweiz gültige EU-Verordnung. Danach haben Passagiere bei Verspätungen von über drei Stunden 250 bis 600 Euro zugut. Das Gericht liess sie abblitzen: Als Pauschalreisende habe sie keinen Vertrag mit Primera, sondern mit dem Reisebüro. Der Gerichtshof der EU sah dies anders. Auch Pauschalreisende könnten bei ­Verspätungen von der Fluggesellschaft eine Entschädigung verlangen.

Europäischer Gerichtshof, Urteil C-215/18 vom 26.3.20