Beat Inglin ist Inhaber eines Druckereibetriebs in Zufikon AG. Ein Angestellter meldete sich Anfang April von der ­Arbeit ab, weil er sich bei einem Fussballspiel verletzt habe. Am dritten Tag erkundigte sich Inglin nach dessen ­Gesundheitszustand und ­einem Arztzeugnis. Das ist laut dem Betriebsreglement von Inglins Firma nor­malerweise erst ab dem ­dritten Tag erforderlich. Hatte ein Angestellter aber – wie in diesem Fall – mehr als fünf Kurzabsenzen in ...