Ja. Der Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung ist Sache des Angestellten. Viele Arbeitsverträge sehen zwar vor, dass erst ab dem dritten oder vierten Tag ein Zeugnis eingereicht werden muss. Trotzdem kann der Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag ein Arztzeugnis verlangen, wenn er begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters hat. Das gilt selbst dann, wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes steht. Da Sie in letzter Zeit immer wieder krank waren, zweifelt Ihr Chef nun offenbar an der Glaubwürdigkeit Ihrer erneuten telefonischen Entschuldigung.