Ein Chauffeur aus Graubünden war Mitglied der Personalkommission seines Betriebs. Laut Gesetz darf eine Firma einem Mitglied dieser Kommission nur aus «begründetem Anlass» kündigen. Der Firmenarbeits­vertrag des Mannes verlangt gar «wichtige Gründe». Er wurde entlassen, weil er die Zeiterfassung des Betriebs wiederholt bemängelt hatte. Wegen missbräuchlicher Kündigung forderte er rund 26'000 Franken Entschädigung. Das Regionalgericht Plessur wies die Klage ab. Doch das Kantonsgericht sprach ihm 15'000 Franken zu: Der Betrieb habe keinen wichtigen Grund für die Kündigung nachweisen können.

Kantonsgericht Graubünden, Urteil ZK2 22 33 vom 8.3.2023