Grenzwächter in St. Margrethen SG beschlagnahmten von einem Autofahrer Bargeld von rund 16 500 Franken wegen Kokainspuren. Die Staatsanwaltschaft Altstätten SG eröffnete eine Strafuntersuchung. Ein Jahr später starb der Beschuldigte, ohne angeklagt worden zu sein. Die Behörde stellte das Strafverfahren ein und zog das Geld zugunsten des Kantons ein. Dagegen wehrte sich die Anwältin des Verstorbenen. Sie beschwerte sich bei der kantonalen Anklagekammer, denn das Geld gehöre den Erben. Damit hatte sie erst vor Bundesgericht Erfolg.

Bundesgericht, Urteil 6B_336/2021 vom 27.8.2021