Paul Puscas aus Frauen­feld war letzten Sommer als Helfer beim Open­air Frauenfeld angestellt. Beim Abbauen von Zäunen passierte es: Er wollte einen 35 Kilo schweren Betonsockel aufladen – und klemmte dabei seinen rechten Zeigfinger ein. Er zog sich eine Platzwunde zu, die im Kantonsspital Frauenfeld genäht wurde. Puscas entstanden Arztkosten in der Höhe von knapp 800 Franken. 

Er verlangte beim Open air-Veranstalter First Event einen Meldeschein für die Unfallversicherung. Die Firma wimmelte ihn ab: Er müsse den Unfall bei seinem Hauptarbeitgeber als Nicht­betriebs­unfall melden oder bei seiner Krankenkasse. 

Doch das stimmt nicht: Laut Gesetz müssen alle Arbeitgeber ihre Angestellten für Betriebsunfälle versichern und die volle Prämie dafür bezahlen. Das gilt für jedes Pensum – also auch bei Nebenjobs. Der Vorteil: Anders als bei der Krankenkasse müssen die Jobber bei einem Unfall weder Selbstbehalt noch Franchise zahlen. Zudem erhalten Arbeitsunfähige ein Taggeld, bis sie wieder arbeiten oder eine Rente beziehen können.

Im Notfall gibts die Ersatzkasse UVG

First Event hat die Rechnungen ihres Angestellten inzwischen bezahlt. Paul Puscas hatte befürchtet, dass er und andere Helfer gar nicht unfallversichert waren. Dem K-Tipp sagt First Event, die Helfer ­seien bei verschiedenen Firmen angestellt und unfallversichert gewesen – im Einklang mit dem Gesetz gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle

Für Betroffene wichtig: Will der Arbeitgeber ­keine Unfallmeldung ein­reichen, kann man den Unfall bei der Ersatzkasse UVG melden. Sie prüft zunächst, ob eine Unfallversicherung über den Arbeitgeber besteht. Ist das nicht der Fall, erbringt sie die gesetz­lichen Leistungen. Der Arbeit­geber muss dann die Prämien plus Verzugszins nachzahlen. Hat er sich in «unentschuldbarer Weise der Versicherungspflicht entzogen», muss er die doppelten Prämien be­zahlen. In Wiederholungsfällen verlangt die Ersatzkasse den drei- bis zehnfachen Prämienbetrag.

Die Ersatzkasse UVG ist via Internet unter www.­ersatzkasse.ch ! Unfallmeldung erreichbar. Dort gibts auch Unfallformu­lare. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich ­unter Tel. 058 358 05 70 informieren.