Ja. Anders als An­gestellte im Monatslohn haben Angestellte im Stundenlohn keinen Anspruch auf bezahlte Feiertage. Ausnahme: Der 1. August ist auf jeden Fall bezahlt. Falls nichts ­anderes in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem allenfalls anwendbaren Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag steht, haben Sie also an den meisten Feiertagen keinen Lohn zugut.