Wie viel die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) für ihre Handlungen in Rechnung stellt, ist je nach Kanton und Behörde unterschiedlich. Das zeigt ein Blick in die Gebührenregelungen der Städte Basel, Bern, Luzern, Solothurn, St. Gallen und Zürich.
Bei der Kesb Basel-Stadt zum Beispiel kostet das Hinterlegen eines Vorsorgeauftrages 60 Franken. Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige und volljährige Person festlegen, wer sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertreten soll. Bei der Kesb der Stadt Zürich zahlt man für das Hinterlegen 150 Franken.
Besuchsrecht: Kosten bis 20 000 Franken
Die Zürcher Kesb hält sich an die Gebührenempfehlung der Zürcher Kesb-Präsidien-Vereinigung. Die Empfehlung ist nicht verbindlich. Das bedeutet: Jede Kesb im Kanton Zürich kann die Gebühren im gesetzlichen Rahmen von 200 bis 20 000 Franken selbst festlegen. Jedoch muss eine Gebühr in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert der Leistung stehen. In Bern, Luzern, Solothurn und St. Gallen kann man den Vorsorgeauftrag nicht hinterlegen.
Weiteres Beispiel: Kümmert sich jemand als Beistand um das Vermögen einer urteilsunfähigen Person, muss er zusammen mit der Kesb ein Inventar erstellen. Das Auflisten der Vermögenswerte kostet in Bern und St. Gallen mindestens 100 Franken, in Zürich 200 Franken. Zürich kann zudem einen Zuschlag von 3 Promille des verwalteten Vermögens verlangen. Die Kesb in Solothurn handelt hingegen kostenlos, die Basler Behörde bereits ab 25 Franken (siehe Tabelle im PDF).
Eltern müssen bei Handlungen, die ihre Kinder betreffen, unterschiedlich tief in die Tasche greifen. Für die Regelung des Besuchsrechts sind die Kosten in Bern auf maximal 1500 Franken beschränkt, in St. Gallen auf 3000 Franken. In Luzern kann das Gleiche bis 15 000 Franken und in Zürich sogar bis 20 000 Franken kosten.
Kantone wollten kein Bundesgesetz
Bei der Genehmigung eines Unterhaltsvertrages von ledigen Eltern für ein Kind kommen die Eltern in Solothurn gratis weg. In Basel beginnen die Kosten bei 25 und in Bern bei 50 Franken. In St. Gallen und Zürich muss man hingegen 200 Franken oder mehr und in Luzern pauschal 400 Franken hinblättern.
Der Sozialarbeiter und Jurist Christoph Häfeli kritisiert die unterschiedlichen Gebührenregelungen. Er war einer der Experten, die das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz ausgearbeitet haben. Die Experten empfahlen, das Kesb-Verfahren in einem Bundesgesetz zu regeln. Doch das stiess bei den Kantonen auf Widerstand.
In Solothurn sind viele Verfahren kostenfrei
Jetzt können die Kantone Verfahren und Gebühren selber bestimmen. «Der Föderalismus führt dazu, dass für gleiche Leistungen unterschiedliche Gebühren verlangt werden», so Häfeli. Und: «Die Gebühren sind mit dem neuen Recht massiv gestiegen.» Die Professionalisierung der Behörden habe in allen Kantonen hohe Kosten verursacht. Damit sei der Druck gewachsen, wenigstens einen Teil dieser Kosten wieder reinzuholen.
Dass es auch anders geht, zeigt der Kanton Solothurn: Dort sind die Verfahren der Kesb grundsätzlich kostenfrei. Laut Stefan Armenti, Vizepräsident Kesb Region Solothurn, müssten Betroffene nur dann zahlen, wenn sie einen wirtschaftlichen Nutzen vom Handeln der Behörde haben oder bei aufwendigen Kindesschutzverfahren wie der Regelung des Besuchsrechts. In Solothurn habe sich durchgesetzt, dass einer Person durch ihre Schutzbedürftigkeit keine Kosten entstehen sollten.