Dagegen wurde das Referendum ergriffen. ­Damit auch darüber abgestimmt werden kann.

Bundesrat und Parlament sind sich zuweilen einig, wenn es um Mehr­einnahmen für die Bundeskasse geht. So auch bei der Reform der Altersvorsorge, über die am 24. September abgestimmt wird. 

Mit «komplex» ist die Vorlage noch harmlos umschrieben. Enthalten sind darin die Erhöhung der Mehrwertsteuer, gravierende Änderungen bei der AHV sowie ein Renten­abbau und eine Verteuerung der 2. Säule.

Der K-Tipp rechnete in Ausgabe 6/2017 aus, was die Änderungen einen Angestellten mit dem Schweizer Durchschnittslohn von 77 000 Franken kosten: Er zahlt bis zur Pensionierung 4500 Franken mehr Mehrwertsteuer und 18 220 Franken höhere Sozialversicherungsbeiträge, Frauen sogar rund 26 500 Franken mehr. Ausserdem erhalten diese die AHV-Rente ein Jahr später. Unter dem Strich bedeutet die Vorlage für die Bevölkerung: ­höhere Steuern, tiefere Löhne und weniger Rente aus der Pensionskasse. Und das, obwohl die Reserven von AHV und Pensionskassen so hoch sind wie noch nie («Saldo» 4/2017).

Die Mehrwertsteuer darf nur erhöht werden, wenn die Bevölkerung zustimmt. Deshalb wird am 24. September abgestimmt. Bei ­einem Nein ist die Reform erledigt. Denn das «Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020» kann ohne die Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht in Kraft treten. So wollte es das Parlament. Es hat Mehrwertsteuer, AHV und Pensionskasse zu einem Paket geschnürt.

Dieses Gesetzespaket zur Rentenreform enthält rund 40 Seiten Gesetzestexte. Aber auf dem Abstimmungszettel wird nur die Frage gestellt, ob die Stimmbürger die Finanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen wollen. Weder die Erhöhung des Rentenalters für Frauen wird dort erwähnt noch der Abbau und die Verteuerung der Pensionskasse.

«Stimmberechtigte sind in Zwangslage»

Das wirft ein schiefes Licht auf die Reform der Altersvorsorge. Denn ein Stimmbürger kann seinen Willen bei der Abstimmung nicht unverfälscht zum Ausdruck bringen. Beispiel: Wie soll jemand abstimmen, der zwar für die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist, aber gegen das Pensionsalter 65 für Frauen? Oder: Wie soll jemand stimmen, der für die Reform der AHV ist, aber gegen die geringeren Leistungen der Pensionskassen? 

Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich, sagt dazu: «Die Stimmberechtigten werden durch die zahlreichen im Mantel­gesetz enthaltenen ­Punkte in eine gewisse Zwangslage gebracht.» 

Der wirkliche Wille der Stimmbürger würde besser zum Ausdruck kommen, wenn einerseits über die Finanzierung der AHV abgestimmt würde und zusätzlich separat zu den Änderungen bei AHV und Pensionskasse. Genau das wollen jene Gruppierungen erreichen, die aktuell Unterschriften für ein Referendum gegen das Reformpaket sammeln. Der K-Tipp unterstützt das (siehe den Unterschriftenbogen). Kommen bis zum 6. Juli 50 000 Unterschriften zusammen, werden die Stimmbürger am 24. September auch zu den Änderungen bei AHV und Pensionskassen befragt werden. 

«Wir haben uns für das Referendum entschieden, um eine echte Debatte über jene Punkte zu ermöglichen, die für uns inakzeptabel sind: die Erhöhung des Frauenrentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule bei gleichzeitig kräftigem Anstieg der Beiträge», begründet die Sektion Waadt des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) die Unterschriftensammlung. Sie trägt das Referendum gemeinsam mit diversen weiteren Gewerkschaften und Organisationen. Dazu gehören auch die Jungsozialisten sowie «Basels starke Alternative» (BastA).

«AHV-Erhöhung ein symbolischer Sieg»

Auf nationaler Ebene hingegen sprachen sich SP und SGB für die Reform aus. Hauptgrund: der geplante AHV-Zustupf von 70 Franken pro Monat für Neurentner. Die beiden BastA-Päsidentinnen Tonja Zürcher und ­Heidi Mück merken dazu an, dass ausgerechnet Menschen mit kleinem Einkommen davon wenig bis gar nicht profitieren. Ihr Fazit: «Die AHV-Erhöhung ist ein symbolischer Sieg für die Chefs von SP und Gewerkschaftsbund – aber das füllt den Kühlschrank nicht.»

Altersreform: Mehr zahlen, weniger erhalten

Die wichtigsten Punkte des Gesetzespakets zur Reform der Altersvorsorge: Mehrwertsteuer: Sie steigt um 0,6 Prozent.

AHV: Neurentner erhalten 70 Franken mehr pro Monat, heutige Rentner gehen leer aus. Die Frauen werden künftig ein Jahr später pensioniert und zahlen ein Jahr länger Beiträge. Die AHV-Beiträge steigen für alle unter 65-Jährigen.

Pensionskasse: Die Lohnabzüge steigen, prozentual am meisten bei den Wenigverdienern und Teilzeitangestellten. Der gesetzliche Umwandlungssatz sinkt von 6,8 auf 6 Prozent – und damit sinken die Renten. 

Was das in Franken und Rappen bedeutet, hat der K-Tipp in Ausgabe 6/2017 ausgerechnet.