Sie sollten Ihren Ex-Mann mit einem eingeschriebenen Brief zur umgehenden Überweisung der Alimente auffordern. Setzen Sie ihm eine Frist und machen Sie ihn gleichzeitig darauf aufmerksam, dass Sie nach Ablauf der Frist die Betreibung einleiten werden. Eine allfällige Betreibung können Sie an seinem Wohn­ort veranlassen.

Gut zu wissen: Die Kantone bieten eine Inkassohilfe an, die Sie bei der Eintreibung der Unterhaltsforderungen unterstützt. In einigen Kantonen kann man darüber hin­aus eine Alimentenbevorschussung beantragen.

Schliesslich besteht auch noch die Möglichkeit, die offene Alimentenforderung beim zuständigen Gericht einzuklagen und für künftige Alimente zu beantragen, dass die Unterhaltszahlung direkt vom Lohn Ihres Ex-Mannes abgezogen und Ihnen überwiesen wird.

Übrigens: Wenn der ­Unterhaltsverpflichtete – in diesem Fall Ihr Ex-Mann – seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, obschon er dazu in der Lage wäre, macht er sich strafbar.