Das zerrt an den Nerven: Man sitzt am Flughafen und kommt nicht weg. Weil der Flug grosse Verspätung hat. Oder überbucht wurde. Oder gar ganz ausfällt.

Immerhin haben Passagiere in solchen Fällen – je nach den konkreten Umständen – unter anderem Anspruch auf Verpflegung, Rückerstattung der Ticketkosten und auf Entschädigung. Das geht aus der europäischen Passagierrechtsverordnung hervor, die in der Schweiz seit rund achteinhal...