Ja. Verwitwete Bezüger und Bezügerinnen einer AHV-Altersrente erhalten grundsätzlich einen Zuschlag von 20 Prozent auf ihre Rente. Geschiedene Personen, deren früherer Ehegatte gestorben ist, haben jedoch keinen Anspruch auf einen solchen Zuschlag.
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Rentenzuschlag zur AHV für Verwitwete
Ihre Beratung ist nicht vollständig, der Rentenzuschlag wird nur gewährt, wenn man keine maximale AHV Rente erhält. Und nur höchstens bis zur AHV Maximalrente. Ich habe mein ganzes Leben 100 % gearbeitet, und bin daher auch Bezügerin der Maximalrente. Als mein Mann starb, erhielt ich im Monat darauf statt der Ehepaarrente die maximale Einzelrente, aber keinen Rentenzuschlag für mich als Witwe. Ich habe mich extra bei der zuständigen Ausgleichskasse erkundigt.