Sabine Pedrocchi aus Matt GL bewegt sich gerne in der ­Natur. Ende April bestellte sie im Internetshop der Migros-Tochter SportXX drei Rucksäcke, einen Schlafsack und Sportschuhe für total 500 Franken. Als Zahlart wählte sie «Rechnung». 

Einige Produkte überzeugten Pedrocchi nicht. Sie schickte deshalb einen Teil der Ware um­gehend ­zurück. SportXX gewährt ein 30-tägiges Rückgaberecht. Die Rechnung zahlte sie nicht. Gemäss der Post kam das Paket am nächsten Tag bei SportXX an – doch der Händler bestätigte die Retoursendung wochenlang nicht. Mehrere schriftliche und telefonische Nachfragen von Pedrocchi blieben erfolglos. Ende Mai erhielt sie eine Mahnung der Inkasso­gesellschaft Byjuno mit Mahn­spesen in der Höhe von 15 Franken.

Als sich der K-Tipp einschal­tete, entschuldigte sich SportXX bei der Kundin. Im Lager sei es bei der Bearbeitung der Retouren zu ­einem Verzug von etwa drei ­Wochen gekommen.