Vor etwa vier Jahren bekam Urs Käser aus Zufikon AG von seiner Mutter eine Gutscheinbox der ­Firma Smartbox geschenkt. Wert: 300 Franken. Der Gutschein berechtigte zu einer Übernachtung inklusive Dinner und Frühstück für zwei Personen in verschiedenen Hotels. Er war auf unbeschränkte Zeit gültig.

Urs Käser konnte den Gutschein aus persönlichen Gründen nicht einlösen. Irgendwann stellte er fest: Viele der ursprünglich aufgeführten Hotels waren nicht mehr verfügbar. Er tauschte die Gutscheinbox deshalb gegen eine neue ein. Diese war aber laut Aufschrift nur noch drei Jahre gültig. Doch die Firma Smartbox verspricht auf ihrer Website: «Der Gültigkeitszeitraum Ihres neuen Geschenkgutscheins entspricht dem Gültigkeitszeitraum der originalen Geschenkbox.» Käser reklamierte deshalb beim Kundendienst – doch ohne Erfolg. Auch auf Nachfrage des K-Tipp beharrte die Firma auf der Gültigkeitsdauer der neuen Gutscheinbox.